Anwohner meldete einen vermeindlichen Brand eines Wohnhauses. Nach Erkundung durch die Feuerwehr stellte sich heraus, dass es sich nur um ein Reisigfeuer in der Nähe handelte.
Schlagwort-Archive: Brand
PKW Brand auf der B298
Hauptübung der FFW Spraitbach
In Hinterlintal, einem sonst eher beschaulichen Teilort von Spraitbach, tobte am Samstag, 18.04.2015 der Bär. Feuerwehren aus Spraitbach, Mutlangen und Gschwend bewiesen bei einem simulierten Brand eines Bauernhofs ihre gute Kooperation und Einsatzstärke. Über mangelnde Zuschauer, die das Szenario gespannt verfolgten, konnte man sich nicht beklagen.
Spraitbach. Kilometerlange Schläuche säumten die Straßenränder. Und sorgten so für genügend Löschwasser, um den imaginären Brand zu bekämpfen. Autofahrer traten auf die Bremse. Zahlreiche Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht, darunter die Drehleiter aus Mutlangen, prägten die Optik. Es ging zu wie in einem gut organisierten Bienenstock. Rund 100 Einsatzkräfte der Feuerwehr und des DRK-Verbands Schwäbischer Wald arbeiteten Hand in Hand unter der Einsatzleitung von Andreas Urban. Viele Zuschauer, die den Vorplatz eines höhergelegenen Nachbarhauses vom „brennenden“ Bauernhof zur Tribüne umfunktioniert hatten, verfolgten das Geschehen. „Paaaaapi“, winkte da ein kleiner Junge sichtlich stolz seinem Vater zu, der gerade löschte.
Auch Spraitbachs Kommandant Bernd Waibel verfolgte das Geschehen und war mal bei der Technischen Einsatzleitung Schwäbischer Wald, die ihr Quartier an der Durchgangsstraße aufgeschlagen hatte, mal beim DRK und mal beim Übungsort zu finden. Die 14 Akteure, die Verletzten in dem brennenden Dachstuhl mimten, nahmen ihre Aufgabe hörbar ernst. Verzweifelte Hilferufe drangen aus dem Gebäude. Ebenso wie Rauch, erzeugt durch eine Nebelmaschine. „Das macht richtig Spaß“, waren sich Mike (14) und Simon (11), beide Mitglieder der Spraitbacher Jugendfeuerwehr, einig. Sie waren von den Mitgliedern des Roten Kreuz, die unter der Leitung von Claudia Bay agierten, „gerettet“ worden. Ihre Gesichter und Gliedmaßen waren dank Schminke mit Verletzungen übersät. Rund 100 Einsatzkräfte aus Mutlangen, Spraitbach und der nachgerückten Feuerwehr aus Gschwend hatten nach einer Stunde die Prüfung mit Bravour gemeistert. Die Verletzten waren teilweise selbst aus dem brennenden Haus gekommen, andere wurden auf einer Trage liegend mittels Drehleiter aus Fenster des Dachstuhls geborgen.
„Eine bärenstarke Leistung, hier sieht man das gute Zusammenwirken der Feuerwehren“, hörte man Spraitbachs Bürgermeister Ulrich Baum begeistert feststellen. Die Technische Einsatzleitung Schwäbischer Wald, bestehend aus Feuerwehrangehörigen aus allen fünf Verbandsgemeinden im Schwäbischen Wald, war die Stabsstelle und hatte stets den Überblick, wer, wo warum im Einsatz war. Und obwohl es „nur“ eine Übung war, waren die Schweißperlen auf den Stirnen der 13 Atemschutzträger echt. Dafür gab’s einen extra Schulterklopfer von der Einsatzleitung. Und auch die Riegelstellung, die ein Übergreifen des „Brandes“ auf ein Nachbargebäude verhindern sollte, funktionierte bestens. Eine gelungene Großübung, die augenscheinlich garantierte, dass im Ernstfall ein funktionierender Einsatz gewährleistet ist.
© Gmünder Tagespost (Anja Jantschik)
Fragen und Antworten zur Rauchwarnmelderpflicht
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden. Jährlich sterben rund 400 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten.
95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.
Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich? Und in welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Fragen und Antworten finden Sie hier.
Ab wann gilt die Verpflichtung?
Das Gesetz wurde am 22. Juli 2013 im Gesetzblatt verkündet. Damit gilt die Verpflichtung, wenn die Baugenehmigung nach diesem Tag erteilt wurde. Soweit keine Baugenehmigung erteilt wurde, z.B. bei Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren, gilt die Verpflichtung, wenn das Gebäude bis zu diesem Tag noch nicht bezugsfertig war. Alle anderen Gebäude gelten als bestehende Gebäude.
Gibt es eine Übergangsfrist?
Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.
Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft der Melder verantwortlich?
Der Einbau der Rauchwarnmelder obliegt den Bauherrinnen und Bauherren. Bei bestehenden Gebäuden sind die Eigentümerinnen und Eigentümer für den Einbau verantwortlich. Die Verpflichtung der Eigentümerinnen und Eigentümer erstreckt sich ggf. auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchwarnmelder durch neue Geräte. Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist verfahrensfrei (vgl. Nr. 2 Buchstabe e des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO).
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieterin oder des Mieters als Wohnungsbesitzerin oder -besitzer, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen.
Besondere behördliche Überprüfungen des Einbaus, die über die allgemeine Bauaufsicht hinausgehen, sowie wiederkehrende Kontrollen sind nicht vorgesehen. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Verpflichteten, für die Installation sowie für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder Sorge zu tragen.
In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?
Alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen) sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken.
In welcher Weise müssen Rauchwarnmelder installiert werden?
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder einfach mit Schrauben, Dübeln oder Spezialklebstoff montiert werden. Dabei müssen die Informationen der Herstellerfirmen auch den Mieterinnen und Mietern bereitgestellt werden, damit sie die erforderliche Inspektion der Rauchwarnmelder und die Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den Austausch der Batterien durchführen können.
Welche Eigenschaften müssen die zu installierenden Rauchwarnmelder haben?
Rauchwarnmelder werden nach der Norm DIN EN 14604 in Verkehr gebracht und tragen ein entsprechendes CE-Zeichen.
Dürfen bereits installierte Melder weiter benutzt werden?
Bereits vorhandene Rauchwarnmelder dürfen grundsätzlich weiter benutzt werden. Sofern eine Mieterin oder ein Mieter schon Rauchwarnmelder installiert hatte, sollte sich die Eigentümerin oder der Eigentümer von der ordnungsgemäßen Ausstattung bzw. Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und dies dokumentieren. Allerdings ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, bereits vorhandene Melder weiter zu verwenden.
Sind in den Aufenthaltsräumen bereits geeignete Brandmelde- oder Alarmierungsanlagen vorhanden, kann auf eine zusätzliche Installation von Rauchwarnmeldern verzichtet werden.
Müssen Rauchwarnmelder vernetzt werden?
Nein. Bei sehr großen Nutzungseinheiten kann eine Vernetzung der Rauchwarnmelder innerhalb einer Nutzungseinheit sinnvoll sein, gefordert ist sie jedoch nicht.
Muss die Betriebsbereitschaft auch bei Abwesenheit der Nutzer gewährleistet sein?
Der Rauchwarnmelder soll ausschließlich Menschen warnen, die sich in der vom Brand betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung) aufhalten. Rauchwarnmelder sind weder geeignet, noch dazu bestimmt, Sachwerte zu schützen oder einer Brandausbreitung vorzubeugen. Wenn sich keine Menschen in dieser Nutzungseinheit aufhalten, darf die Betriebsbereitschaft sogar für diesen Zeitraum (z.B. Urlaub) unterbrochen werden; dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn es technisch möglich ist und nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer die Verpflichtung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft übernommen hat.
Welches Risiko tragen Eigentümer bzw. Mieter, wenn sie ihren jeweiligen Verpflichtungen nicht nachkommen?
Alle Personen, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, verhalten sich rechtswidrig; ein Bußgeld ist allerdings nicht vorgesehen.
Gibt es Rauchwarnmelder für Menschen mit Gehöreinschränkungen?
Für Menschen mit Gehöreinschränkungen gibt es Rauchwarnmelder, die mit Blitzeinrichtungen und Rüttelkissen verbunden werden. Das Gesetz schreibt jedoch nur einen Mindestschutz durch die Eigentümerin oder den Eigentümer mit herkömmlichen batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 vor. Zur Anbringung solch technischer Zusatzausstattung für gehörlose oder hörgeschädigte Mieterinnen oder Mieter ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, der Einbau ist jedoch zu dulden.
Ergänzende Hinweise und Empfehlungen
Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie betrieben werden. Bei Geräten mit Batteriebetrieb ist zu unterscheiden zwischen solchen, die mit handelsüblichen Batterien betrieben werden, die von der Benutzerin oder vom Benutzer auszuwechseln sind, und solchen mit fest eingebauten Langzeitbatterien; letztere müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollte jedenfalls das von der Herstellerfirma empfohlene Datum für den Austausch der Geräte beachtet werden, da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder photoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa zehn Jahren sinkt.
© Baden-Württemberg https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/fragen-und-antworten-rund-um-das-thema-rauchwarnmelderpflicht/
Übung: Feuer im „Wirbelwind“
Vier schwer verletzte Kinder sind die Bilanz eines (fiktiven) Brandes im Spraitbacher Kindergarten „Wirbelwind“. Rund 120 Helfer aus fünf freiwilligen Wehren und dem DRK waren am Samstag an der Übung beteiligt. Bernd Waibel als Kommandant der Spraitbacher Feuerwehr und Organisator der Übung stellte nach einer guten Stunde über den Ablauf fest: „Ich bin sehr zufrieden!“ Das ist die Übungsannahme: Durch ein Feuer, das im Keller des Kindergartens ausgebrochen ist, werden Kinder im Erdgeschoss und im Obergeschoss eingeschlossen. Einsatzkräfte der Feuerwehr müssen die Opfer – dargestellt von Mitgliedern der Jugendfeuerwehren – aus dem vollständig verrauchten Gebäude retten.
Ziel der Übung war, die Zusammenarbeit der Freiwilligen Wehren von fünf Gemeinden – Spraitbach, Durlangen, Täferrot, Ruppertshofen und Mutlangen – zu erproben. Gleichzeitig ging es darum, die neu gegründete Technische Einsatzleitung, die die einzelnen Wehren und deren Einsätze an den verschiedenen Bereichen koordiniert, effektiv zu nutzen.
Denn Bernd Waibel hatte für die Floriansjünger einige Hürden in den Übungsablauf eingebaut. Während eine Wehr das Feuer über den Haupteingang bekämpfte, rückte ein weiterer Trupp von der Rückseite heran. Dort griffen die Flammen dann auch noch auf den Wald
über, sodass eine weitere Mannschaft gegen diesen Brand ankämpfen musste. Gleichzeitig wurden Kinder aus dem ersten Stockwerk des Gebäudes übers Dach mit der Leiter gerettet. Eine weitere Gruppe Kinder, die sich dem Szenario zufolge im Seitentrakt in einem Ruheraum aufgehalten hatte, wurde über den Notausstieg in Sicherheit gebracht.
Irgendwann wurde obendrein das Löschwasser knapp, sodass gleich zwei neue Versorgungsleitungen zum rund 50 Meter tiefer gelegenen Löschwasserteich gelegt werden mussten. Für die Feuerwehrleute in ihren Einsatzanzügen eine schweißtreibende Knochenarbeit.
Aber damit längst nicht genug. Einsatzleiter Andreas Grünberger stellte im Lauf der Übung fest: Die gefüllten Pressluftflaschen für die Atemschutzgeräte gingen zur Neige. Denn es waren an die 16 Trupps zu je zwei Mann mit Atemschutzgeräten unterwegs, um den Kindergarten zu durchsuchen: „Eigentlich hätten wir nun die Feuerwehr in Aalen benachrichtigen müssen“, stellte Grünberger fest. Diese hätte dann weitere Flaschen mit Atemluft gebracht. Da es sich um eine Übung handelte, durften die Aalener aber zuhause bleiben.
Gott sei Dank blieb der Feuerwehr der Kampf gegen den Katastrophentourismus verschont. Obwohl es viele Neugierige rund um den Kindergarten gab, blieben sie diszipliniert und standen den Einsatzkräften nicht im Weg. Da waren die Journalisten eher ein Problem.
Den besten Überblick über die Ereignisse hatte jedenfalls Alfred Fischer von seiner Terrasse aus. Seine Garage war zwar von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr blockiert, aber er und seine Familie nahmen es mit einer ganz großen Portion Humor: „Bei uns ist der Fernseher ausgefallen“, scherzte er. Am meisten sei er beeindruckt gewesen, von der ruhigen, durchdachten Vorgehensweise der Feuerwehren, sagte Fischer.
Kathrin Ocker, eine Bekannte der Fischers, war aufgefallen, dass zwar die Bürgermeister der Nachbargemeinden die Übung der Wehren beobachteten, der Spraitbacher Verwaltungschef aber fehlte. Ulrich Baum ist krank und wurde durch seinen Stellvertreter, den Gemeinderat Erich Pommerenke, repräsentiert, der auch Mitglied im Kindergartenausschuss des Gemeinderats ist. Er resümierte am Ende der Übung: „Es ist alles sehr gut gelaufen.“ Planer Bernd Waibel stellte fest: „Es hat alles gut geklappt“.